Auf dieser Seite präsentiere ich Ihnen immer wieder interessante Informationen.
Es lohnt sich also, hier regelmäßig vorbeizuschauen!
Ich freue mich auf Ihren Besuch.
Achtung!!!! Das Baukindergeld wird verlängert!!!
Sofern Sie zwischen dem 01.01.2018 und künftig dem 31.03.2021 (bisher 31.12.2020) Ihren Kaufvertrag unterzeichnet, eine Baugenehmigung erhalten oder der frühestmögliche Baubeginn Ihres -nach dem jeweiligen Landesrecht- nicht genehmigungspflichtigen Vorhabens in diesem Zeitraum fällt, können Sie einen Antrag auf Baukindergeld stellen. Die Verlängerung des Förderzeitraums wird erst nach dem Inkrafttreten des Bundeshaushalts 2021 wirksam. Das Baukindergeld kann nach Einzug in die neue Immobilie im Rahmen der 6-monatigen Antragsfrist bis zum 31.12.2023 beantragt werden.
Achtung !!! Änderung der Bedingungen für einen Modernisierungskredit
Beim Modernisierungskredit wurde die Haltedauer der Immobilien auf 3 Jahre gesenkt. Nachstehend nochmals die wesentlichen Produktmerkmale
Potentielle Kreditnehmer sind Eigentümer einer selbstgenutzten Immobilie
Die Immobilie befindet sich seit mindestens 3 Jahren im Eigentum
Die Darlehensmittel werden zur freien Verwendung für Modernisierungsmaßnahmen etc. bereitgestellt
kein Verwendungsnachweis erforderlich, freie Verwendung der Finanzierungssumme, z.B. Einbauküche, Badezimmer, etc.
Keine Grundschuldeintragung! Somit keine zusätzlichen Kosten!
Nur geringe bonitätsabhängige Konditionsanpassungen
Nutzen Sie die günstigen „Effektiv-Zinsen“ auch für Ihre Nachfinanzierungen und sparen Notar und Grundschuldkosten!!!
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KfW-Wohneigentumsprogramm 124 Zum 01.10.2019 erhöht die KfW die maximale Kredithöhe auf 100.000 EUR.
Altersgerecht Umbauen - Kredit 159 und KfW-Wohneigentumsprogramm 124 Die KfW verlängert ab 01.10.2019 die bereitstellungszinsfreie Zeit von 4 auf 12 Monate. |
Das Baukindergeld ist endlich da!!!!
Ab 18.09.2018 können Sie das Baukindergeld beantragen!
Ob Sie davon profitieren, erfahren Sie hier:
Das Baukindergld ist ein staatlicher Zuschuss, den Sie nicht zurückzahlen müssen. Der Zuschuss soll es Familien mit Kindern und Alleinerziehenden leichter machen, ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung zu finanzieren. Pro Kind erhalten Sie einen 12.000,- Euro, ausgezahlt in 10 jährlichen Raten a 1.200,- Euro.
Die Voraussetzungen für Ihre Förderung
In Ihrem Haushalt leben Kinder unter 18 Jahren für die Sie oder Ihr Partner Kindergeld erhalten.
Ihr Haushaltseinkommen beträgt maximal 90.000 Euro pro Jahr bei einem Kind plus 15.000 Euro für jedes weitere Kind.
Sie haben frühestens am 01.01.2018 den Kaufvertrag unterzeichnet oder die Baugenehmigung erhalten.
Ihr neues Zuhause ist derzeit Ihre einzige Wohnimmobilie.
Das Baukindergeld beantragen Sie erst, wenn Sie schon in Ihr neues Zuhause eingezogen sind.
Ob Sie die Vorausetzungen erfüllen erfahren Sie bei mir!
Der NDR brachte in seiner Sendung Markt am 17.03.2014 folgenden Beitrag:
Kostenfalle Kombi-Kredit?
http://www.ndr.de/ratgeber/verbraucher/geld/kombikredit101.htm
Interessant? Dann kontaktieren Sie mich bitte ausschließlich über das Kontaktformular!